

Stadtrat schliesst Arbeiten zum Kommunalen Richtplan ab

Zudem ist die Revision des Rahmennutzungsplans und das Ablösen des zugehörigen Rahmengestaltungsplans Kerngebiet weit fortgeschritten.
Der Stadtrat Romanshorn startete die Arbeiten zur Anpassung der Kommunalplanung an die in den letzten zwei Jahrzehnten veränderten Verhältnisse mit der Anstellung einer Stadtentwicklerin im Frühling 2013. Am 23. April 2019 hat der Stadtrat die Arbeiten zum neuen Kommunalen Richtplan abgeschlossen. Zur Revision des Rahmennutzungsplans, bestehend aus Baureglement, Zonenplan und Schutzplan, sind nur noch wenige Klärungen erforderlich, bevor er öffentlich aufgelegt werden kann.
Bild der erwünschten Entwicklung
Der bisherige Kommunale Richtplan wurde in den 1990er-Jahren erabeitet und im Jahr 2001 vom Kanton genehmigt. Seither haben sich die Verhältnisse erheblich verändert. Dementsprechend musste der Kommunale Richtplan angepasst werden. Er ist zentrale Grundlage für den zu revidierenden Rahmennutzungsplan. Ebenso ist der Richtplan Koordinationsinstrument für die verschiedenen, mit öffentlichen Aufgaben betrauten Gemeinwesen. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem das Nutzen und Gestalten der öffentlichen Räume sowie deren Finanzplanung.
Der Kommunale Richtplan soll sicherstellen, dass die im Rahmen des Agglomerationsprogramms vom Bund in Aussicht gestellten Gelder wirkungsvoll genutzt werden und bei Vorhaben die Federführung geklärt ist. Mit dem neuen Kommunalen Richtplan wird nun beispielsweise aufgezeigt, wie der Kanton seine Aufgabe betreffend einer attraktiven Linienführung der stark befahrenen internationalen Bodenseeveloroute auf Romanshorner Gemeindegebiet zweckmässig und mit bestmöglichem volkswirtschaftlichem Nutzen umsetzen soll.
Auch werden mit dem Richtplan die Entwicklungsschwerpunkte festgelegt und aufgezeigt und wie das gesamte Verkehrssystem für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft bestmöglich ausgestaltet werden kann. Der Kommunale Richtplan zeigt insgesamt die vom kantonalen Gesetzgeber verlangte künftige Entwicklung sowohl in Karte und bebildertem Text. Damit lässt sich für alle Interessierten und insbesondere auch für übergeordnete politische Entscheidungsträger abschätzen, mit welchen zusätzlichen Qualitäten künftig in Romanshorn zu rechnen sein wird. Dies wird ihr Handeln beeinflussen, so zum Beispiel bezüglich Realisierung der Bahnstation Hof-Salmsach sowie den Standortentscheiden zum regionalen Hallenbad und zum kantonalen historischen Museum.
Stand der Revision Rahmennutzungsplan
Die öffentliche Mitwirkung zum Rahmennutzungsplan fand anfangs 2018 statt. Es gingen 69 Eingaben mit 178 Anliegen ein. Die kantonale Vorprüfung dauerte bis im Herbst 2018. Ende 2018 beschloss der Stadtrat, welche Anliegen und welche kantonalen Vorbehalte zu Änderungen führen und in welchen Bereichen noch Klärungen erforderlich sind, bevor die öffentliche Auflage erfolgen kann. Diese Klärungen dauern noch an, vor allem weil noch kantonale Grundlagenarbeiten zu den Kulturobjekten abgewartet werden müssen.
Anstelle der zu ersetzenden bisherigen Ausnützungsziffer soll auf die Grünflächenziffer umgestellt werden, da diese Nutzungsziffer bezüglich Praktikabilität und Nachhaltigkeit geeignet ist. Hingegen soll – in Koordination mit dem neuen Kommunalen Richtplan – zumindest vorläufig auf das Ermöglichen von Hochhäusern verzichtet werden. Höhere Häuser mit zwischen 17 und 30 Metern Gesamthöhe sollen jedoch – unter Nachweis der erforderlichen Qualitäten – möglich sein.
Planung in der Innenstadt
Die Innenstadt von Romanshorn ist bezüglich Bautypologie und Gebäudehöhen sehr heterogen strukturiert und vor allem im Bereich des Stadtkerns stark parzelliert. Der von renommierten Städtebauern konzipierte Rahmengestaltungsplan Kerngebiet aus dem Jahr 2001 muss aufgrund von Vorgaben des Kantons abgelöst werden.
Wegen der äusserst hohen städtebaulichen Anforderungen im als national bedeutend eingestuften Ortsbild hat sich der Stadtrat im Jahr 2016 entschieden, ein Team von erfahrenen und erfolgreichen Städtebauern beizuziehen. Der daraus entstandene Gestaltungsrichtplan Innenstadt wurde anfangs 2018 öffentlich bekannt gemacht. In Koordination mit der laufenden Revision des Rahmennutzungsplans sowie den laufenden Arealentwicklungsplanungen sind noch Anpassungen vorzunehmen, bevor der Gestaltungsrichtplan Innenstadt vom Stadtrat erlassen werden kann.
Der vom Stadtrat am 23. April 2019 beschlossene Kommunale Richtplan und weitere Dokumente zur Kommunalplanung hier: www.romanshorn.ch