

Stadt Romanshorn bekämpft invasive Neophyten

Gebietsfremde Organismen sind Pflanzen, Tiere, Pilze oder Mikroorganismen, die durch Menschen eingeführt oder unbeabsichtigt eingeschleppt wurden. Sie setzen sich bedingt durch ideale Lebensbedingungen, fehlende Konkurrenz oder Feinde hartnäckig durch und breiten sich schliesslich unkontrolliert aus. Dabei verdrängen sie einheimische Arten und können ökologische, gesundheitliche, bauliche und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) und auch Tiere (Neozoen) kommen in der ganzen Schweiz vor. Je nach Ausbreitung sind Bekämpfungsmassnahmen notwendig. Dazu gehört auch Prävention, nämlich potenziell schädliche Organismen zu erfassen und zu beobachten.
Auch Private in Pflicht zur Bekämpfung
Nebst Bund und Kantonen haben auch die Politischen Gemeinden gesetzliche Aufgaben. Diese umfassen die Erhebung, Beobachtung, Bekämpfung und korrekte Entsorgung von Neophyten, beispielsweise in Naturschutzgebieten, an Ufern von Weihern und Seen, bei Wasserbauprojekten, beim Strassenbau sowie beim Strassenunterhalt.
Jede Gemeinde verfügt seit 2014 über eine Neobiota-Ansprechperson, die Amtsstellen und Privatpersonen berät. In Romanshorn ist dafür der Werkhof zuständig.
Ebenso sind Eigentümerinnen, Besitzer und Bewirtschaftende von Grundstücken verpflichtet, invasive gebietsfremde Organismen zu bekämpfen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit kantonalen Ämtern und der Politischen Gemeinde.