

Romanshorn: Teilsperrung der Parkplätze am Wochenende

Die Sperrung von allen seenahen Parkplätzen der Hafenstadt wie an den Ostertagen erachtet der Stadtrat als nicht notwendig, da die Massnahme von der Bevölkerung wie den wenigen auswärtigen Gästen gut akzeptiert wurde. Da andere Seegemeinden am kommenden Wochenende erneut ihre Parkplätze schliessen werden, sperrt Romanshorn zur Vermeidung eines Ausweicheffekts drei zentrale Plätze.
Ab dem Restaurant Schiff gilt für den motorisierten Individualverkehr ein generelles Fahrverbot. Velofahrerinnen und -fahrer sind davon ausgenommen. Die Sperrung wird ab Freitagmittag eingerichtet und dauert bis Montagmittag.
Der Stadtrat hofft auf eine hohe Akzeptanz der Teilsperrung und beurteilt diese auch als Schritt hin zu einer hoffentlich sukzessiven Entwicklung in Richtung Normalisierung der Situation. Weiterhin zugänglich ist das Seeufer und auch die Spazier- und Velowege entlang des Sees bleiben offen.
Seeufer bleibt für Spaziergänger frei zugänglich
Einheimische sollen so weiter die Möglichkeit haben, für einen Spaziergang oder für sportliche Betätigungen direkt vor der Haustüre nach draussen gehen zu können. Es gelten unverändert die Bestimmungen des Bundes, wonach lediglich Gruppen bis zu fünf Personen mit einem Mindestabstand von zwei Metern miteinander unterwegs sein dürfen. Securitas und Polizei kontrollieren stark frequentierte Plätze.
Über die Ostertage präsent war überdies die Kantonspolizei Thurgau. Auf dem Radar hatte sie auch Lenker von teils hochmotorisierten Fahrzeugen, die gemäss einer Medienmeldung «zu schnell und zu laut» unterwegs waren. 21 Lenker wurden deswegen aus dem Verkehr gezogen. Die Stadt zeigt sich über die Aktion erfreut.
In Romanshorn, wo das Phänomen als «Balz-Verkehr» unrühmlich bekannt ist, passierte ein Lenker nach einer Polizeikontrolle eine Geschwindigkeitsmessanlage innerorts mit satten 90 Stundenkilometern. Er ist nun zu Fuss unterwegs.