

Romanshorn: Support für Gastrobetriebe

Normalerweise ist eine Baubewilligung notwendig, wenn Gastronomiebetriebe ein Zelt oder eine Überdachung für länger als 14 Tage aufstellen wollen. Um der Branche in der pandemiebedingt besonders anspruchsvollen Zeit unter die Arme zu greifen, hat der Stadtrat Romanshorn beschlossen, dass an Stelle eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens eine temporäre Bewilligung erteilt werden kann.
Sie sollen unkompliziert ausgestellt werden, die Stadt verzichtet zudem auf die Erhebung einer Bewilligungsgebühr. Voraussetzung dafür ist ein schriftliches Gesuch an die Stadtkanzlei mit einem Situationsplan.
Sobald die Innenräume der Gastronomiebetriebe gemäss Vorgaben des Bundes wieder geöffnet werden dürfen, ist die Überdachung umgehend und ohne Aufforderung der Stadt zu entfernen. Eine permanente oder weiterführende Aufrechterhaltung eines Festzeltes benötigte eine entsprechende Baubewilligung.
Die Bedienung im überdachten Aussenbereich setzt ein Schutzkonzept voraus. Gemäss Covid-19-Verordnung sind maximal vier Personen, oder Familien aus dem gleichen Haushalt pro Tisch gestattet, es gilt Abstand-, Sitz- und Maskenpflicht, Kontaktdaten sind zu erheben.
Ebenfalls zu beachten ist, dass Zelte oder Überdachungen in jedem Fall auf zwei Seiten geöffnet sein müssen, um die Luftzirkulation sicherzustellen. Betriebe, die im Aussenbereich Sitzplätze für die Konsumation von Speisen und Getränke anbieten, müssen diese zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr schliessen.
Hinweis: Das Formular für die temporäre Bewilligung kann im Online-Schalter Gastgewerbe der Stadt heruntergeladen werden. (www.romanshorn.ch/verwaltung/kanzlei/stadtkanzlei/gastgewerbe.html/155)