

Romanshorn setzt externe Ombudsstelle für Mitarbeitende ein

Im Zusammenhang mit der Genehmigung des neuen Personalreglements wurde der Stadtrat von der Gemeindeversammlung am 8. November 2021 damit beauftragt, in Ergänzung zum Personalreglement eine externe neutrale Anlaufstelle für Mitarbeitende zu definieren.
Diese Stelle soll bei gravierenden Problemen wie Mobbing oder Belästigungen die Mitarbeitenden beraten und unterstützen sowie im Bedarfsfall zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden vermitteln.
Neutrale und kompetente Aussensicht
Mitarbeitende der Stadtverwaltung Romanshorn erhalten deshalb ab 1. April 2023 Zugang zu einer externen Ombudsstelle.
Der Stadtrat hat dafür das spezialisierte Beratungsunternehmen Movis AG beauftragt, dessen Fachpersonal auf eine neutrale und kompetente Aussensicht fokussiert.
Ziele sind der Erhalt und die Förderung des Wohlbefindens und so der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und Führungskräften.