Gegen die Gestaltungspläne im Industriegebiet Hof in Romanshorn sind keine Einsprachen eingegangen, das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.
Romanshorn
Romanshorn - Keystone
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Mit den Gestaltungsplänen werden die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung festgelegt. Die Unterlagen waren während der öffentlichen Auflage vom 17. September bis 6. Oktober 2021 auf der Bauverwaltung einsehbar. Es sind keine Einsprachen gegen die Gestaltungspläne eingegangen.

Betroffen waren die Parzelle Nr. 3415 (Sidler Metallwaren AG, Hof-Gärtliszelg) sowie die Parzellen Nr. 1657 und 1658 (Forster Profilsysteme AG, Gärtliszälg). Der Gestaltungsplan «Gärtliszälg» unterstand dem fakultativen Referendum.

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