Der Bundesrat hat per 13. September 2021 eine Zertifikatspflicht für Innenräume beschlossen. Diese Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet.
Bier
Eine Servicekraft zapft in einer Gaststätte ein Bier (Symbolbild). - dpa
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Wie die Gemeinde Amriswil berichtet, hat zur Unterstützung der Gastrobetriebe infolge der Corona-Schutzmassnahmen (Schutzkonzepte, reduzierte Personenanzahl) der Stadtrat am 8. Dezember 2020 beschlossen, für das Aufstellen von temporären Bauten für eine Aussenwirtschaft auf ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu verzichten.

Die entsprechenden Genehmigungen wurden bis 30. April 2021 befristet. Infolge Verschärfung der Pandemie mussten die Restaurants in der Zeit vom 22. Dezember 2020 bis 31. Mai 2021 ganz geschlossen werden.

Aufstellen eines Zeltes gewünscht

Weil auch nach der Wiedereröffnung diesen Frühling gewisse Schutzmassnahmen aufrechterhalten bleiben mussten, haben sich drei Gastrobetriebe bei der Bauverwaltung bezüglich Aufstellen eines Zeltes gemeldet. Nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und Zustimmung der Anstösser wurde den Gesuchstellern in Anlehnung an den Stadtratsbeschluss die Genehmigung befristet bis Ende September 2021 erteilt.

Aufgrund der erneut angespannten Lage hat der Bundesrat per 13. September 2021 eine Zertifikatspflicht für Innenräume von Restaurants und Bars beschlossen. Diese Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet.

Schliessung von Betrieben vermeiden

Damit sollen erneute Schliessungen von Gastronomiebetrieben vermieden werden. Weil Gartenwirtschaften und Aussenwirtschaften von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind, haben sich bereits wieder einzelne Gastrobetriebe bei der Bauverwaltung gemeldet, die ein Zelt aufstellen möchten.

Zur Unterstützung dieser Betriebe wird die Frist für die Genehmigungen ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren bis am 30. April 2022 verlängert.

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