Die Gemeindeordnung regelt in 18 Artikeln die grundlegenden Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde Risch. Bei Annahme der Gemeindeordnung werden neue Finanzkompetenzen in Kraft treten.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Im Jahr 2013 wurde das Gemeindegesetz revidiert. Seit der Revision sind die Gemeinden im Kanton Zug verpflichtet, sich eine Gemeindeordnung zu geben. Die Gemeinde Risch verfügt aktuell über keine Gemeindeordnung. Der Gemeinderat Risch hat im Sommer 2017 das Projekt "Gemeindeordnung" lanciert und verwaltungsintern einen Entwurf der Gemeindeordnung ausarbeiten lassen. Das Projekt wurde von einem Projektausschuss begleitet, in dem die Ortsparteien von Risch Einsatz nahmen.

Anfang September 2018 wurde der Entwurf der Gemeindeordnung der Direktion des Innern zur Vorprüfung unterbreitet. Die Vorprüfungsberichte sind auf der Homepage der Gemeinde Risch aufgeschaltet. Vom 15. November 2018 bis 17. Dezember 2018 wurde der Entwurf der Gemeindeordnung einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Die schriftlichen Rückmeldungen dazu sind in den Abstimmungserläuterungen aufgeführt. Einige Vorschläge der Ortsparteien konnten in die Verordnung aufgenommen werden. Der Entwurf der Gemeindeordnung wurde im Bereich Finanzen und betreffend erweiterten Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Kommission Finanzstrategie und der RPK zur Stellungnahme unterbreitet und als gut befunden.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten in der Kalenderwoche 17 (22. bis 28. April 2019) zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen zugestellt. Die Vorlage besteht aus den Abstimmungserläuterungen und der Gemeindeordnung.

Der Gemeinderat Risch empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Gemeindeordnung der Gemeinde Risch anzunehmen.

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