

Pfeffingen: Leinenpflicht für Hunde

Auch dieses Jahr macht die Gemeindeverwaltung Pfeffingen alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam, dass die Hunde jeweils vom 1. April bis 31. Juli bei Spaziergängen im Wald und entlang den Waldrändern an der Leine zu führen sind. Gleichzeitig ruft sie die entsprechende gesetzliche Bestimmung des Basellandschaftlichen Jagdgesetzes in Erinnerung. § 38 Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen:
1. Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen an der Leine zu führen.
3. Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.
4. Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.
6. Im Wald dürfen streunende, verwilderte Hauskatzen durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.