

Höhere Hundesteuern in Reinach BL

Wer in Reinach einen Hund hält, muss dafür eine Steuer entrichten. Hunde, die älter als vier Monate sind, müssen deshalb im Stadtbüro angemeldet und mit einer Hundemarke versehen werden. Alle Hundebesitzer werden bis Ende Februar 2022 eine Rechnung zur Entrichtung der Hundegebühr erhalten.
Bei einer Neuanmeldung sind das Chipformular beziehungsweise das Impfbüchlein und eine Kopie der Privathaftpflichtversicherung mitzubringen. Eine Anmeldung ist auch für Hunde erforderlich, die beim Tierarzt gechipt wurden. Verstorbene Hunde sind ebenfalls dem Stadtbüro zu melden, damit keine Rechnungsstellung mehr erfolgt.
Mit der Hundesteuer werden Kosten gedeckt, die Hunde verursachen. Da die Einnahmen der Hundesteuer nicht mehr kostendeckend sind, hat der Einwohnerrat eine Erhöhung der Hundesteuer von 130 auf 150 Franken per 1. Januar 2022 beschlossen.