

Es grünt so grün: Pflanzenrückschnitt in Reinach BL steht an

Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen.
Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Hausbesitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden.
Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung.
Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden.
Verzicht auf motorisierte Schneidegeräte
Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.
Da gegenwärtig auch Brutzeit der Gartenvögel ist, wird empfohlen, die Hecken nur auf der Strassenseite und ohne motorisierte Schneidegeräte auszuführen.
Eingriffe, die die Höhe und das Profil der Hecke betreffen, sollten erst ab den Sommerferien vorgenommen werden, um die Fortpflanzung der Vögel nicht zu gefährden.