Wie die Gemeinde Unterkulm informiert, muss sie das bestehende Schutzzonenreglemente der Quellen Rebacher, Tüelen, Früematt und Heurüti überarbeiten.
Ein Plan beim Gemeindehaus.
Ein Plan beim Gemeindehaus. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler
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Die Schutzzonenreglemente von Grund- und Quellwasserfassungen müssen alle 15 Jahre überarbeitet werden. Das bestehende Schutzzonenreglemente für die Quellwasserfassungen Rebacher, Tüelen, Früematt und Heurüti datieren vom 31. März 1999 und basieren auf den Schutzzonenplänen vom 20. Dezember 1982.

Der Gemeinderat Unterkulm wurde von den kantonalen Behörden ersucht, die Überarbeitung der Reglemente durchzuführen. Die Schutzzonenüberarbeitung hat nach den Vorgaben der kantonalen Abteilung für Umwelt zu erfolgen. Ein Entwurf des neuen Schutzzonenreglements liegt vor.

Dieser orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, an den hydrogeologischen Untersuchungen der Jäckli Geologie AG und an den Abklärungen der kommunalen Gewässerschutzfachstelle.

Die Schutzzonen bei allen Quellwasserfassungen müssen angepasst werden

Die Schutzzonen bei allen Quellwasserfassungen müssen aufgrund der hydrogeologischen Beurteilung angepasst werden. Die überarbeiteten Unterlagen werden den kantonalen Behörden zur Vorprüfung eingereicht.

Sobald diese geprüft sind, werden die betroffenen Grundstückseigentümer durch den Gemeinderat über Einzelheiten informiert.

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