

So haben sich Drohnenflieger in Teufenthal AG zu verhalten

Drohnen werden immer beliebter. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung geflogen werden. Die Gemeinde Teufenthal bittet alle Drohnenbesitzer beim Fliegen auf Gemeindegebiet bestimmte Regeln einzuhalten:
Es ist die Privatsphäre zu beachten. Man soll mit der Drohne nicht tief über Privatgrundstücke und öffentliche Orte, wo sich Menschen aufhalten, fliegen.
Zudem sind Menschen und Tiere zu schützen. Die hochdrehenden Rotoren können schwere Schnittverletzungen verursachen. Beim Absturz können Personen am Boden verletzt werden oder Tiere geraten durch tieffliegende Drohnen schnell in Panik. Es ist Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fliegen.
Man darf nicht in gesperrten Naturschutzgebieten wie Jagdbanngebieten, Wasser oder Zugvogelreservaten fliegen. Es sind die lokalen Flugeinschränkungen einzuhalten. In Teufenthal gibt es keine speziellen Einschränkungen.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig
Es ist auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Für den Betrieb von Drohnen ab 500 Gramm ist eine Versicherung zwingend, aber auch bei Kleindrohnen ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Die Gemeinde weisst darauf hin, nicht näher als fünf Kilometer rund um Flugplätze und Heliports zu fliegen. Ab diesem Umkreis bedarf das Fliegen einer Drohne einer Bewilligung. In der Kontrollzone ausserhalb des Fünf-Kilometer-Radius um Flugplätze und Heliports darf nur bis maximal 150 Metern über Grund geflogen werden.
Drohnen haben in der Nähe von Blaulichteinsätzen nichts zu suchen. Wer bei einem Unfall seine Drohne für Luftaufnahmen einsetzt, riskiert, dass ein Rettungshelikopter seinen Anflug abbrechen muss oder Rettungskräfte gestört werden.
Bei grösseren Festen wie Hochzeit ist eine Bewilligung nötig
Über oder näher als 100 Meter von Menschenansammlungen darf eine Drohne nicht geflogen werden. Der Schutz der Privatsphäre und das Risiko von Verletzungen beim Absturz der Drohne sind zu gross. Für eine Hochzeit oder Firmenfest muss eine Bewilligung beantragt werden.
Man hat seine Drohne immer in Sicht zu haben. Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt der Drohne jederzeit eingreifen kann.
Drohnen über 30 Kilogramm bedürfen einer Bewilligung. Weitere Infos findet die Bevölkerung auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL unter «Gut zu wissen» oder bei der Polizei.