Die Gemeinde Reinach bittet Vermieter, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnergemeinde zu melden.
Hausschlüssel und Hand mit Stift
Vermieter werden gebeten, rechtzeitig Meldung zu machen, - Gerd Altmann/Pixabay
Ad

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail. Neu sind zwei Möglichkeiten entwickelt worden, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln:

Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink vornehmen: www.drittmeldung.ch.

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Wer sich für diese Variante entscheidet, soll mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch Kontakt aufnehmen.

Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Dadurch können Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern schneller und medienbruchfrei verarbeitet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TelefonBFS