

Oberkulm: Positive Rechnungsabschlüsse 2019

Mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 606'374.00 schliesst die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde um Fr. 1'014'774.00 und die Ortsbürgergemeinde mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2'694.00 um Fr. 6'094.00 besser ab als budgetiert.
Der Ertragsüberschuss der Ortsbürgergemeinde wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Die Forstwirtschaft schliesst um Fr. 21'328.00 besser ab. Der Waldfonds (früher Forstreserve) beträgt per 31. Dezember 2019 Fr. 682'313.00.
Das bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit der Einwohnergemeinde ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Massgeblich zu diesem Resultat beigetragen haben u.a. die Mehrreinahmen aus dem Eingang abgeschriebener Steuern (Fr. +29'934.00), aus den Nachsteuern + Bussen (Fr. +79'191.00), aus den Grundstückgewinnsteuern (Fr. +82'941.00 sowie aus den Erbschafts- und Schenkungssteuern (Fr. +41'964.00). Hervorzuheben sind auch die Mindernettoaufwände u.a. für die materielle Hilfe (Fr. -248'030.00), die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Fr. -32'605.00) sowie die Minderaufwände für den Beitrag an den Reg. Sozialdienst (Fr. -21'992.00) sowie für die Restkosten Sonderschulung/Heimaufenthalt (Fr. -40'196.00).
Die Nettoverschuldung beträgt per 31. Dezember 2019 Fr. 5'031'325.00 resp. Fr. 1'847.00 pro Einwohner.
Genehmigung der Jahresrechnungen 2019
Grundsätzlich sind die Jahresrechnungen bis zum 30. Juni der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Regierungsrat am 1. April 2020 eine Sonderverordnung erlassen. Bezüglich der Genehmigung der Jahresrechnungen wurde Folgendes beschlossen:
- Die Jahresrechnung 2019 ist bis zum 31. Dezember 2020 dem zur Beschlussfassung zuständigen Organ zu unterbreiten.
- Sie ist bis spätestens 2 Monate vor der Beschlussfassung durch das zuständige Organ der Finanzkommission zur Prüfung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Jahresrechnungen 2019 erst an der Budgetgemeindeversammlung im November 2020 genehmigen zu lassen. Selbstverständlich können die detaillierten Akten zu gegebener Zeit wie gewohnt auf der Webseite der Gemeinde Oberkulm oder anlässlich der Aktenauflage eingesehen werden.