Wie die Gemeinde Menziken mitteilt, können selbstständige Erwerbende eine Fristerstreckung für die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2022 ohne Gesuch einreichen.
Gemeindehaus in Menziken..
Gemeindehaus in Menziken.. - Nau.ch
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In der Gemeinde Menziken war die Steuererklärung 2021 für unselbstständige Erwerbende bis zum 31. März 2022 abzugeben. Selbstständige Erwerbende können sie bis zum 30. Juni 2022 einreichen.

Wer die Steuererklärung nicht innerhalb dieser Frist einreichen kann, kann eine Fristerstreckung beantragen. Die Voraussetzung für eine Fristerstreckung ist, dass man die Steuererklärung für die aktuelle Steuerperiode (Steuerjahr 2021) erhalten hat.

Da vor dem 30. Juni 2022 keine Mahnungen erfolgen, müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden. Eine Fristerstreckung kann man online über die Gemeindewebseite beantragen.

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