

Aargau Süd
In Unterkulm wurde das Kaminfegermonopol abgeschafft
Wie die Gemeinde Unterkulm informiert, kann die Bevölkerung seit 1. Januar 2022 ihren Kaminfeger frei wählen. Dieser wird nicht mehr von der Gemeinde bestimmt.

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Mit der Teilrevision des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz erfolgte per 1. Januar 2022 eine Liberalisierung des Kaminfegerwesens.
Hauseigentümer und Anlagenbetreiber der Gemeinde Unterkulm können seither für Kaminfegerarbeiten frei einen Kaminfeger wählen, sofern dieser bei der Aargauischen Gebäudeversicherung registriert ist.
Die Liegenschaftseigentümer wurden von der Aargauischen Gebäudeversicherung mit einem Merkblatt informiert. Von der Liberalisierung betroffen sind auch die Gemeinden in den Bereichen der Feuerungskontrollen und des kommunalen Brandschutzes.
Der Gemeinderat hat diese Aufgaben an den bisherigen amtlichen Kontrolleur, Kaminfegermeister André Bossard Schöftland, übertragen.
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