Wie die Gemeinde Birrwil bekannt gibt, findet die nächste Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2021 um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle statt.
Gemeindehaus in Birrwil.
Gemeindehaus in Birrwil. - Nau.ch
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Der Gemeinderat Birrwil lädt alle stimmberechtigten Bürger zur Budget-Gemeindeversammlung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde in die Mehrzweckhalle am Freitag, 3. Dezember 2021, 20 Uhr ein. Ganz besonders werden die Neuzuzüger und die Jungbürger willkommen geheissen.

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 wird, gemäss dem aktuellen Kenntnisstand, unter Würdigung und strikter Einhaltung der vom Bundesrat und dem Regierungsrat des Kantons Aargau dafür vorgesehenen Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln durchgeführt.

Detaillierte Hinweise zum Schutzkonzept beziehungsweise den von den teilnehmenden Stimmberechtigten einzuhaltenden Abstands-, Hygiene- und Verhaltensvorschriften werden, unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklungen, nachfolgend festgehalten:

Contact-Tracing und Maskentragpflicht

Die an der Gemeindeversammlung teilnehmenden Personen werden gebeten, auf den dafür vorgesehenen Stimmrechtsausweis vorgängig, zu Hause, ihre Telefonnummer (Festnetz- oder Mobilnummer) aufzuschreiben.

Anlässlich der Gemeindeversammlung herrscht generelle Maskentragpflicht. Diese gilt für alle Teilnehmenden bereits ab dem Betreten des Areals der Mehrzweckhalle und erstreckt sich über die jeweils zu betretenden Gemeindeliegenschaften, inklusive Vorräume, Versammlungslokal und so weiter.

Abstandsvorschriften und weitere Schutzmassnahmen

Die bekannten Abstandsvorschriften (mindestens 1,5 Meter) sind wenn immer möglich einzuhalten. Die Versammlungslokale werden soweit möglich entsprechend eingerichtet und vorbereitet. Persönliche Kontakte, persönliche Unterredungen, soziale Kontakte et cetera sind auf ein Minimum zu beschränken beziehungsweise wo möglich zu vermeiden.

Desinfektionsmittel wird im Versammlungslokal beziehungsweise den zugänglichen Gemeindeliegenschaften zur Verfügung stehen. Vor dem Betreten der Mehrzweckhalle sind die Hände zu desinfizieren.

Die Gemeindeversammlungen sind von einer allgemeinen Zertifikationspflicht ausgenommen. Weitere Hygiene- und Schutzmassnahem werden gemäss den zum Zeitpunkt der Versammlung vorliegenden Weisungen von Bund und Kanton vorbereitet und umgesetzt.

Aus aktuellem Anlass findet der traditionelle Apéro im Anschluss an die Gemeindeversammlung nicht statt.

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