Wie die Gemeinde Wikon mitteilt, sind neue Verkehrsanordnungen erlassen, das Linksabbiegen für Lastwagen und die Ausfahrt in die Industriestrasse sind verboten.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Wikon.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In der Gemeinde Wikon werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen. Bei der südseitigen Ausfahrt ab der Parzelle Nummer 206 in die Industriestrasse wird das Linksabbiegen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verboten. Die Signalisation erfolgt mit dem Signal 2.43 «Abbiegen nach links verboten» und dem Zusatz «ausgenommen Personenwagen».

Bei der nordseitigen Zufahrt auf die Parzelle Nummer 206 wird die Ausfahrt in die Industriestrasse verboten. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen 4.08 «Einbahnstrasse» und 2.02 «Einfahrt verboten».

Der Plan Nummer 22-5013-101 vom 25. März 2022 der Viaplan AG, Sursee, ist integrierter Bestandteil dieser Verfügung. Er kann während der Beschwerdezeit bei der Gemeinde Wikon eingesehen werden. Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die Signale aufgestellt sind.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Wikon zu finden.

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