Wie die Gemeinde Wikon informiert, wird die Vereinsunterstützungsverordnung aufgrund einer Sammeleingabe der Vereine nicht zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Ein Schulgebäude in der Gemeimde Wikon.
Ein Schulgebäude in der Gemeimde Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hatte im Verlauf des Herbstes 2021 eine neue Vereinsunterstützungsverordnung sowie neue Tarife für die Benützung der Schulanlagen beschlossen und kommuniziert. Ziel war eine transparente Ausgestaltung der Unterstützungsbeiträge und der Gebühren für die Benützung der Schulanlagen.

Aufgrund einer Sammeleingabe der Vereine an die Gemeinde hat der Gemeinderat Ende November 2021 den Dialog mit den Vereinen gestartet. In Zusammenarbeit mit den Vereinen wird nach einer Lösung gesucht, die möglichst alle Bedürfnisse berücksichtigt.

Aufgrund dieser Ausgangslage werden die neue Vereinsunterstützungsverordnung sowie die Tarife per 1. Januar 2022 vorderhand nicht in Kraft gesetzt.

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