

In Altishofen gilt ab 2022 das neue Wassergebührenmodell

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Altishofen haben auf den 1. Januar 2021 das neue Wasserversorgungsreglement (WVR) und das neue Siedlungsentwässerungs-Reglement (SER) in Kraft gesetzt. Zusätzliche Ausführungsbestimmungen und die Tarife hat der Gemeinderat in den zugehörigen Vollzugsverordnungen ebenfalls auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Mit den beiden neuen Reglementen wurde in beiden Bereichen ein weitgehend identisches, verursachergerechtes Gebührenmodell eingeführt. Für den Bereich Wasserversorgung wurde bisher eine Grundgebühr pro Anschluss inklusive Zählermiete und eine Mengengebühr pro bezogenem Kubikmeter erhoben. Für den Bereich der Siedlungsentwässerung wurde nur eine Mengengebühr verrechnet.
Neue Grundgebühr
Künftig wird in beiden Bereichen eine faire, verursachergerechte Grundgebühr basierend auf der tarifzonengewichteten Grundstücksfläche und wie bisher eine Mengengebühr pro bezogenem Kubikmeter erhoben.
Die neue Grundgebühr entspricht einerseits einer Gebühr für die reine Bereitstellung der Anlagen und andererseits werden damit künftig auch die verursachten Kosten für das eingeleitete Regenwasser (Spitzenbelastung im Bereich Abwasser) sowie für die Bereitstellung des Löschwassers (wesentlicher Kostenanteil im Bereich Wasserversorgung) mitberücksichtigt.