Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 1. September 2020 folgende Grabreihen aufgehoben.
Friedhof Coronavirus
Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa
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Folgende Grabreihen werden aufgehoben:

Reihengräber Urnenbestattungen: Nr. 174 - 191

Urnennischen: Nr. 304, 306, 313, 314

Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.

Bei der Aufhebung werden nur die Grabmale und Pflanzen entfernt. Die Gebeine und Urnen verbleiben unberührt in der Erde. Bei den Urnennischen können die Urnen auf Wunsch abgeholt werden.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. August 2021 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt.

Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden in ein anonymes Aschengrab auf dem Friedhof Dörndler entleert.

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