Wie die Gemeinde Otelfingen berichtet, treten die neuen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren am 1. April 2022 in Kraft.
Der Otelfingerbach in Otelfingen.
Der Otelfingerbach in Otelfingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2022 das Reglement über die Verwaltungsgebühren beschlossen. Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach der öffentlichen Publikation zum 1. April 2022 in Kraft.

Das Reglement über die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Otelfingen kann während der üblichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde Otelfingen oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs eingereicht, so erfolgt die Inkraftsetzung auf den ersten Tag des Folgemonats nach Eintreten der Rechtskraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

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