Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Organisationsreglements der politischen Gemeinde Dänikon erlassen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 03.05.2021, gestützt auf Art. 24 Ziff. 1 der neuen Gemeindeordnung die Totalrevisionen des Organisationsreglements der politischen Gemeinde Dänikon erlassen.

Dies vorbehältlich der Genehmigung der Gemeindeordnung durch den Regierungsrat. Der Gemeinderat bestimmt das Datum der Inkraftsetzung des Organisationsreglements.

Auflage:

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörende Organisationsreglement können während der Auflagefrist während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch auf der Webseite der Gemeinde Dänikon unter www.daenikon.ch/amtliche aufgeschaltet.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Diels­dorf, Geiss­ackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs­schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefoch­tene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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