

Dänikon: Totalrevision der kommunalen Nutzungsplanung

Die Gemeindeversammlung hat am 04.04.2019 die kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr festgesetzt. Mit dem räumlichen Entwicklungskonzept (REK) «Konzeption 2.035» aus dem Jahr 2018 und der darauf basierenden Richtplanung wurde in Form einer Gesamtschau der Grundstein für die langfristige Siedlungsentwicklung gelegt.
Erwägung
Diese Totalrevision der Nutzungsplanung schliesst an die behördenverbindliche Richtplanung an und setzt die darin verankerte Stossrichtung zur qualitätsorientierten Gemeindeentwicklung grundeigentümerverbindlich um.
Gegenstand der Totalrevision sind:
– die Kernzonen;
– die Einzonung der Gebiete Brenni und Langwiesen;
– die Quartiererneuerung und massvolle Innenverdichtung;
– die Siedlungsdurchgrünung;
– die Anpassung der Bau-und Zonenordnung (BZO) an die neuen Begriffe und Definitionen sowie Messweisen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB);
– die Anpassung der BZO aufgrund von Erfahrungen im Vollzug
Kernzone
Die heutigen Festlegungen für die Kernzone sind auf das traditionelle Erscheinungsbild der historischen Bausubstanz ausgerichtet. Dies hat sich im Grundsatz bewährt. Die Festlegungen werden jedoch im Interesse eines transparenten Vollzugs mit dieser Revision präzisiert und unter Beachtung des Ortsbildschutzes flexibilisiert.
Es wird ein Kernzonenplan erlassen. Er gewährleistet zusammen mit den aktualisierten Bestimmungen, dass sich Neubauten rücksichtsvoll in die historischen Strukturen integrieren. Neu sind aber auch zeitgemässe architektonische Lösungen möglich.
Entwicklungsoptionen Brenni und Langwiesen
Die im Richtplan Siedlung und Landschaft als Entwicklungsoptionen bezeichneten Gebiete Brenni und Langwiesen werden im Rahmen der Revision eingezont. Das Gebiet Brenni wird der Kernzone zugewiesen. Mittels einer Gestaltungsplanpflicht soll gewährleistet werden, dass der historische Ortskern ortsbaulich überzeugend ergänzt und die Zentrumsfunktion mit der Schaffung eines Dorfplatzes gestärkt wird.
Das Gebiet Langwiesen wird der Wohnzone W 2.0 zugewiesen. Hier soll die Gestaltungsplanpflicht sicherstellen, dass die Baulücke am Siedlungsrand ortsbaulich und freiräumlich überzeugend entwickelt wird und mit einem attraktiven und vielfältigen Wohnraumangebot dem Wohnungsmangel in Dänikon entgegengewirkt wird.
Quartiererneuerung & massvolle Innenentwicklung
Im Unterdorf werden sich insbesondere die genossenschaftlichen Gesamtüberbauungen aus den 1970er-Jahren erneuern, weshalb der Gemeinderat für dieses Gebiet gute Voraussetzungen für eine qualitätsorientierte Innenentwicklung schaffen will. Mit Sonderbauvorschriften (SBV) sollen gut gestaltete Bauten und Freiräume gefördert werden.
Innerhalb des Perimeters der SBV können die Grundeigentümer von einer erhöhten Baumasse und einem zusätzlichen Vollgeschoss profitieren.
Siedlungsdurchgrünung
Die hohe Siedlungsdurchgrünung ist ein typisches Merkmal des ländlich geprägten Dänikon. Die neuen Bauvorschriften, wie z.B. die Grünflächenziffer, schaffen die Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung neuer Freiflächen von hoher Aufenthaltsqualität.
Harmonisierung der Baubegriffe
Die Einführung der Begriffe aus dem Konkordat der IVHB wurde mit der Revision des Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) vom 01.03.2017 auf kantonaler Stufe in Kraft gesetzt. Die Gemeinden haben bis zum 28.02.2025 Zeit, ihre Bestimmungen in der BZO zu harmonisieren.
Die Gemeinde Dänikon hat sich dazu entschieden, die Transformation im Rahmen dieser Totalrevision vorzunehmen. Dadurch ändern sich mehrere Baubegriffe, wobei die neuen Messweisen kantonal geregelt sind.
Dort, wo die Gemeinde über eine Regelungskompetenz verfügt, erfolgt die Umsetzung in der BZO nach dem Grundsatz, dass die neuen Begriffe im Vergleich zu den heutigen Bestimmungen mehrheitlich ohne Auswirkungen bleiben.
Vollzug
Die Totalrevision gibt zudem Anlass, die BZO in einzelnen Punkten aufgrund der gesammelten Erfahrungen im Vollzug zu präzisieren.