

Dänikon hat neue Gemeindeordnung

Die von den Stimmberechtigten am 07.03.2021 an der Urne beschlossene und vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 19.05.2021 genehmigte Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Dänikon hat der Gemeinderat auf den 01.07.2021 in Kraft gesetzt.
Wie im beleuchtenden Bericht zur Abstimmungsvorlage festgehalten, hat der Gemeinderat bei der Totalrevision der Gemeindeordnung das Ziel verfolgt, die neue Gemeindeordnung einfach zu halten, auf Wiederholungen zu verzichten, nach Möglichkeit kein übergeordnetes Recht - welches ohnehin Gültigkeit hat - zu zitieren und die interne Gemeindeorganisation - soweit möglich - nicht in der Gemeindeordnung zu regeln.
Gemeinderat hat neues Organisationsreglement erarbeitet
Der Gemeinderat hat ein Organisationsreglement der politischen Gemeinde Dänikon erarbeitet, dass die folgenden wesentlichen Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen regelt: Die Ressorts werden neu organisiert und nicht mehr in der Gemeindeordnung, sondern im Organisationsreglement festgelegt. Dies entspricht den Vorgaben der kantonalen Mustergemeindeordnung.
Es wurden neu Ergänzungen der Submissionsgrundsätze im freihändigen Verfahren in Ergänzung zum kantonalen Recht aufgenommen.
Flexible Änderungen möglich
Die Regelungen für die Kulturkommission werden neu im Organisationsreglement des Gemeinderats definiert werden. So können flexibel Änderungen, wie zum Beispiel die Anpassung der Anzahl Mitglieder, vorgenommen werden.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesen neuen Regelungen eine gute Basis für die künftige Geschäftsführung ausgearbeitet zu haben. Die neue Gemeindeordnung wie auch das Organisationsreglement können am Schalter der Gemeindeverwaltung oder von der Webseite bezogen werden.