

Rapperswil-Jona
Uznach: Erwahrung des Bürgerschaftsbeschlusses
Der Gemeinderat von Unznach erklärt das Ergebnis der Wahlen und Abstimmung vom 13.06.2021 für rechtskräftig.

Ad
Gegen die Abstimmung der Politischen Gemeinde Uznach vom 13.06.2021 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen zwischen dem 14. und 28.06.2021, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen.
Der Gemeinderat Uznach stellt deshalb gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) fest, dass das Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 13.06.2021 rechtskräftig ist, d.h. die Jahresrechnung 2020 mit der beantragten Gewinnverwendung wurde mit 1’566 Ja- zu 146 Nein-Stimmen genehmigt.
Ad
Ad