Auf dem Portacherareal ist eine neue Überbauung geplant. Nun liegt für den Sondernutzungsplan Portacher Süd vom 1. bis am 30. Oktober eine Teiländerung auf.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der Stadtrat hat am 19. Februar 2018 die beiden Sondernutzungspläne Portacher Nord und Portacher Süd genehmigt. Diese lagen vom 5. März bis 3. April 2018 öffentlich auf.

Das Plangebiet für den Sondernutzungsplan Portacher Nord und Süd umfasst das Grundstück Nr. 410J am Feldlistich und an der Steinackerstrasse. Die Grundeigentümerin beabsichtigt, auf dem Areal Nord eine gemischte Wohn-Gewerbeüberbauung und im Areal Süd eine reine Wohnüberbauung zu realisieren.

Der Perimeter des Sondernutzungsplanes Portacher Süd befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone (W3). Die Erschliessung erfolgt ab der Feldlistrasse über die Steinackerstrasse in eine Tiefgarage.

Teiländerung betrifft den Wegfall einer Tiefgaragenzufahrt

Gegenüber der ersten Auflage wird auf eine Unterteilung der Tiefgarage verzichtet und die südöstliche Einfahrt entfällt. Somit befindet sich der Zugang zur Tiefgarage nun für alle Parkplätze am Quartierseingang in der nordwestlichen Ecke.

Die Änderung ist das Ergebnis der Einspracheverhandlungen und entlastet die südliche Steinackerstrasse von zusätzlichem Verkehr. Die Teiländerung des Sondernutzungsplans Portacher Süd betrifft nur den Wegfall dieser einen Tiefgaragenzufahrt.

Sämtliche Unterlagen liegen während der 30-tägigen Auflagefrist vom 1. bis 30. Oktober 2019 im Bausekretariat des Stadthauses (2. Obergeschoss) während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf und können auch auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik «Referendums- und Auflageverfahren» eingesehen werden.

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