

Rüti: Kiesgrube Goldbach kann ab Kantonsstrasse erschlossen werden

Die Kiesgrube Goldbach im Grundtal kann von der Kantonsstrasse her erschlossen werden. Der Kanton Zürich gab dazu seine Zustimmung. In Einigungsgesprächen konnte dieses erfreuliche Resultat erzielt werden, wie die Gemeinden Rüti und Wald mitteilen.
Zuvor hatte der Kanton eine andere Lösung über bestehende Strassen verlangt. Mit der nun getroffenen Konsenslösung sind alle Beteiligten einverstanden: die Anstösser, die Betreiber der Kiesgrube und Deponie, der Kanton Zürich und die beiden Gemeinden Rüti und Wald. Die Kiesgrube Goldbach kann direkt ab dem Grundtal erschlossen werden.
Das sah im Frühling noch anders aus
Die kantonale Baudirektion hatte im April den Vorschlag der Erschliessung direkt ab dem Grundtal abgelehnt, vor allem aus Landschafts-, Naturschutz- und Gewässerschutzgründen. In dem Beschluss stand, der kantonale Gestaltungsplan solle mit der Erschliessung via Schützen-/Goldbachstrasse festgesetzt werden.
Vor einer definitiven Festsetzung im kantonalen Gestaltungsplan «Kiesabbau/Deponie Goldbach» konnten die Gemeinden aber eine Einigungsverhandlung beantragen. Das haben Rüti und Wald auch gemacht.
In den Einigungsgesprächen legten Rüti und Wald die Anliegen aus Sicht der Gemeinden und der Bevölkerung dar. Der Kanton wog die Interessen nach diesem Treffen erneut ab: Baudirektor Martin Neukom liess sich von den Argumenten für eine direkte Erschliessung vom Grundtal aus überzeugen. Der Regierungsrat trägt die Konsenslösung zwischen den Gemeinden, den Anstössern und dem Grubenbetreiber mit.