

Eschenbach: Abbau- und Deponieprojekt Sonnenfeld

Auf Antrag des Eschenbacher Gemeinderats hat der Gemeindeverbund Region Zürichsee-Linth für das Abbau- und Deponieprojekt Sonnenfeld in Ermenswil ein unabhängiges Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Der Bericht bestätigt, dass die bisherige Verkehrsplanung stimmig ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden seitens Region und Gemeinde ergänzende Massnahmen vorgeschlagen.
Die zur JMS-Gruppe gehörende Schmucki Kies + Tiefbau AG plant im Gebiet Sonnenfeld in Ermenswil ein Abbau- und Deponieprojekt. Das Mitwirkungsverfahren, welches 2019 durchgeführt wurde, ergab viele Rückmeldungen zum Lastwagenverkehr. So wird befürchtet, dass das Projekt in der Gemeinde und indirekt in der ganzen Region zu spürbarem Mehrverkehr führen wird, worunter die Wohnqualität sowie die Verkehrssicherheit leiden.
Der Eschenbacher Gemeinderat nimmt die Vorbehalte der Bevölkerung ernst. So war es ihm ein grosses Anliegen, die verkehrlichen Auswirkungen von unabhängigen Experten untersuchen zu lassen und wo nötig Anforderungen an das Projekt zu definieren.
Die Zuständigkeit für die Deponieplanung liegt beim Kanton St. Gallen. Die Region Zürichsee-Linth (RZL) agiert als Bindeglied zum Kanton und koordiniert die räumliche regionale Entwicklung der Mitgliedsgemeinden. Entsprechend hat der Eschenbacher Gemeinderat die RZL gebeten, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, welches nun vorliegt.
Gutachten bestätigt bisherige Planung
Bereits im Rahmen des zur Mitwirkung aufgelegten Vorprojekts hat die Bauherrschaft einen Verkehrsbericht eingereicht. Dieser kam zum Schluss, dass die Mehrbelastung gering ist und die Lärmemissionen im nicht wahrnehmbaren Bereich liegen.
Das nun vorliegende unabhängige Gutachten belegt, dass die bisherige Planung der Bauherrschaft im Bereich Verkehr stimmig ist. Es wird bestätigt, dass der Anteil des zu erwartenden Mehrverkehrs im Verhältnis zum Gesamtverkehr klein sein wird und der Lastwagenanteil heute gering ist.
Gesamtbelastung reduzieren
Um die Verkehrsbelastung rund um das Projekt zu minimieren, schlägt das Gutachten vielfältige Massnahmen vor, woraus Gemeinde und Region Anforderungen an das Vorhaben ableiten. Im Zentrum steht die Reduktion der Gesamtverkehrsmenge.
Dazu empfehlen die Experten, das jährliche Abbau- und Deponievolumen zu beschränken, auch wenn sich dadurch der Betriebszeitraum verlängert. Dementsprechend fordert der Eschenbacher Gemeinderat, dass das Abbauvolumen gegenüber der ursprünglichen Planung um rund einen Viertel reduziert wird.
Zur Vermeidung von Leerfahrten schlägt das Planungsbüro vor, die Kies- und Deponietransporte zu optimieren. Zudem soll möglichst viel des in Ermenswil abgebauten Kies vor Ort anstatt im Kieswerk Grynau aufbereitet werden, was zu einer verkehrlichen Entlastung der ganzen Region beiträgt.
Die vorgeschlagene Verkehrsführung über die Kantonsstrasse zu den Autobahnanschlüssen Neuhaus (Eschenbach) und Hüllistein (Rüti) wird unterstützt, wobei der unvermeidbare Verkehr möglichst umweltverträglich abgewickelt werden soll. Dabei setzt der Eschenbacher Gemeinderat voraus, dass Materiallieferungen in den respektive aus dem Kanton Zürich auch über dessen Verkehrswege abge-wickelt werden.
Fuss- und Veloverkehr schützen
Ebenfalls zeigen die Fachplanenden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf. Zum Schutz der Schulkinder wird nahegelegt, vor Schulbeginn und bei Schulschluss keine Lastwagenfahrten durchzuführen und generell die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
Bei den Fussgängerstreifen auf der Rütistrasse in Ermenswil sind zudem der Einbau von Mittelinseln zu prüfen und die Beleuchtung zu optimieren. Verbesserungspotenzial ortet das Planungsbüro ebenso bei der Zu- und Wegfahrt des Areals.
Der Einmündungsbereich verfügt heute über keinen klaren Randabschluss. Es wird empfohlen, den Fuss- und Radweg, der die Einfahrt überquert, sichtbarer und damit sicherer zu gestalten. Als mittelfristige Massnahme wirft das Gutachten die Idee eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts für Ermenswil auf, womit die Bedingungen für den Langsamverkehr zusätzlich verbessert werden könnten.
Kompensationsmassnahmen für Natur und Umwelt
Um den Eingriff in die Naturflächen zu kompensieren, sind im Sondernutzungsplan konkrete Massnahmen vorzusehen. Durch eine gezielte Aufwertung im umliegenden Wald- und Landwirtschaftsgebiet als Naherholungsziel für die Bevölkerung soll der Natur- und Landschaftshaushalt bestmöglich im Gleichgewicht gehalten werden.
Gemeinderat unterstützt Massnahmen
Der Eschenbacher Gemeinderat hat das Verkehrsgutachten intensiv studiert und unterstützt die darin vorgeschlagenen Massnahmen. Er ist sich bewusst, dass das Projekt einen massgeblichen Beitrag an die regionale Entsorgungssicherheit leistet und setzt sich für eine verträgliche Lösung ein, welche den Anliegen der Bevölkerung und den Ansprüchen von Kanton und Region Rechnung trägt.
Durch eine umsichtige Planung ist sicherzustellen, dass auch die vielfältigen Auswirkungen auf die Umwelt umfassend berücksichtigt und die Verkehrssicherheit rund um das Projekt weiter optimiert werden. In die Überlegungen miteinzuschliessen ist auch die zukünftige Entwicklung in Bezug auf weitere Abbau- und Deponiestandorte im Gemeindegebiet, welche massgeblich durch die kantonale Richtplanung gesteuert wird.
Die Frage, wer die Kosten der verkehrsberuhigenden und verkehrslenkenden Massnahmen tragen würde, muss dereinst im Rahmen der weiteren Abklärungen und Projektierung geklärt werden. Damit die Gemeinde zumindest teilweise für die Immissionen entschädigt wird, soll mit den Betreibern eine angemessene Abgeltung ausgehandelt werden.
Überarbeitung des Projekts
Der Verkehrsbericht wurde durch die Region verabschiedet und mitsamt der Stellungnahme des Eschenbacher Gemeinderats an die Firma JMS weitergegeben – mit der Empfehlung zum Einbezug in die Ausarbeitung der finalen Projekteingabe. Nun liegt es an der Bauherrschaft, das Abbau- und Deponieprojekt Sonnenfeld aufgrund der Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren sowie des vorliegenden unabhängigen Verkehrsgutachtens weiter zu optimieren.
Das offizielle Bewilligungsverfahren startet erst, wenn das Projekt dereinst mitsamt Sondernutzungsplan bei der Gemeinde eingereicht wird. Im Rahmen der Projektprüfung wird der Gemeinderat beurteilen, ob das Gesuch den geltenden Vorschriften entspricht und inwiefern den Rückmeldungen aus der Bevölkerung Rechnung getragen worden ist.
Kann das Projekt durch den Gemeinderat genehmigt werden, folgt anschliessend die öffentliche Auflage unter Eröffnung der regulären Einsprachefrist. Abschliessend prüft der Kanton, ob das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob der Planungs- und Bewilligungsprozess im geforderten Rahmen abgelaufen ist. Erst mit der kantonalen Genehmigung würde der Sondernutzungsplan rechtskräftig.