Gegen die Abstimmung der Politischen Gemeinde Uznach sind keine Beschwerden eingegangen.
Finanzen. - Pixabay
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Gegen die Abstimmung der Politischen Gemeinde Uznach vom 13.06.2021 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen zwischen dem 14. und 28. Juni 2021, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen.

Der Gemeinderat Uznach stellt deshalb über Wahlen und Abstimmungen fest, dass das Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 13.06.2021 rechtskräftig ist, d.h. die Jahresrechnung 2020 mit der beantragten Gewinnverwendung wurde mit 1’566 Ja- zu 146 Nein-Stimmen genehmigt.

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