

Information zur Planauflage Teilstrassenplan Steinackerstrasse

Zudem wird die Velowegverbindung in die untere Langrüti gleichfalls optimiert. Dies bedingt eine Anpassung des Teilstrassenplans des Steinackerweges (Gemeindestrasse 3. Klasse; 3.115a) und Steinackerweg (Gemeindeweg 1. Klasse, 4.29d).
Für die Verbreiterung und Klassierung einer Strassenfläche muss gemäss Art. 41 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) ein Planverfahren durchgeführt werden. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage in Kenntnis gesetzt (Art. 42 StrG). Es sind keine Bodenabtretungen erforderlich.
Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 41 StrG während 30 Tagen, das heisst ab Dienstag, 4. Mai 2021, bis Mittwoch, 2. Juni 2021, im Vorraum des Bausekretariats Büro 210, 2. Obergeschoss Stadthaus; Öffnungszeiten jeweils morgens von 08.30 – 11.30 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) zur öffentlichen Einsicht auf. Zudem sind auf der Webseite der Stadt (www.rapperswil-jona.ch > Rubrik Themen A-Z > Auflage- und Referen-dumsverfahren) die Unterlagen verfügbar.