

Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Betreuung

Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der AHV-Steuervorlage (STAF) zugestimmt. Die Umsetzung der Vorgaben im Kanton St. Gallen beinhaltet unter anderem, dass die Familienzulagen per 1. Januar 2020 um monatlich Fr. 30.– pro Kind erhöht wurden.
Kanton regelt Grundlagen
Die erhöhten Kinderzulagen führen kantonsweit zu einem Mehr an Steuereinnahmen von jährlich mindestens fünf Millionen Franken. Dieser Betrag soll in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung fliessen. Die Investition wird über das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung geregelt.
Gezielte Entlastung der Eltern
Für die Verteilung an die Gemeinden ist der Bevölkerungsanteil der Kinder bis zwölf Jahre ausschlaggebend. Eschenbach stehen somit für das Jahr 2021 Fr. 103'420.– zu. Die Beiträge müssen zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern eingesetzt werden.
Dies umfasst die Betreuung im regelmässigen institutionellen Rahmen wie Kindertagesstätten, Hort, Mittagstisch oder Tagesfamilien. Nicht dazu gehören punktuelle, nicht-institutionelle oder dauerhafte Betreuungsangebote von Spielgruppen, Nannys oder Pflegefamilien.
Für die vorgesehene Altersgruppe bieten in Eschenbach drei Institutionen entsprechende Kinderbetreuungsangebote an. Dies sind die Kita Nepomuk und der Tagesfamilienverein Linthgebiet, welche beide von der Gemeinde bereits finanziell unterstützt werden, sowie der Mittagstisch der Oberstufenschule.
Kosten der Eltern reduzieren
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass diese drei Institutionen im Verhältnis zur Anzahl betreuter Kinder bei der Verteilung gleichermassen berücksichtigt werden. Die erhaltenen Kantonsbeiträge sollen dabei nicht den Aufwand der Gemeinde mindern, sondern die Kosten der Eltern reduzieren.