

Eschenbach SG hat eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt

Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Grundprinzip der Bundesverfassung und ein Grundwert der Gesellschaft. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet seit 1. Juli 2020 alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Die Gemeinde Eschenbach hat die Analyse Mitte 2021 vorgenommen, wobei der Februar 2021 als Referenzmonat ausgewählt wurde. Dazu wurde das vom Bund zur Verfügung gestellte Standard-Analyse-Tool eingesetzt. Anschliessend wurde die Erhebung durch die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) überprüft und für gut befunden.
Eine geringe Abweichung im Gehalt ist vorhanden
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen und Qualifikationen weist die Analyse für Frauen ein im Durchschnitt um 5.3 Prozent tieferes Gehalt aus. Damit wurde eine unerklärbare geschlechtsspezifische Lohndifferenz nachgewiesen, welche jedoch innerhalb des Toleranzbereichs des revidierten Gleichstellungsgesetzes liegt.
Ein vergleichsweise hoher Frauen-Anteil wurde erfasst
Ebenfalls kann festgehalten werden, dass der Frauen-Anteil mit 70 Prozent von total 285 Mitarbeitenden relativ hoch ausfällt. Diese Zahl beinhaltet sowohl das Gemeindepersonal, als auch die Angestellten der Schulen und die Mitarbeitenden des Pflegezentrums Eschenbach.
Die Gemeinde will die Gleichstellung weiter vorantreiben
Unmittelbar sind zwar keine dringlichen Massnahmen in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann nötig. Die detaillierten Ergebnisse der Analyse können trotzdem genutzt werden, um einzelne Personen beziehungsweise Gruppen im nächsten Jahr noch genauer zu betrachten und allfällige Anpassungen zu prüfen.