Wie die Gemeinde Füllinsdorf meldet, muss, wer keinen eigenen Parkplatz besitzt und auf der Strasse parkiert, eine Gebühr von 40 Franken pro Monat entrichten.
Parkieren
Parkierte Autos (Symbolbild). - Pixabay
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In Füllinsdorf werden für Fahrzeuge, die regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.

Die Gemeinde macht vor allem die Neuzuzüger in Füllinsdorf darauf aufmerksam, dass das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig ist.

Wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, hat eine Gebühr von 40 Franken pro Monat zu entrichten.

Änderungen müssen der Gemeinde gemeldet werden

Die Gebühr wird halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sie ist nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen zu bezahlen.

Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert), Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe et cetera), Halterwechsel und Kontrollschildmutationen müssen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

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