

Nächtliches Dauerparken ist in Füllinsdorf kostenpflichtig

In Füllinsdorf werden für Fahrzeuge, die regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Die Gemeinde macht vor allem die Neuzuzüger darauf aufmerksam, dass das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig ist.
Wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, hat eine Gebühr von 40 Franken pro Monat zu entrichten. Die Gebühr wird quartalsweise erhoben. Sie ist nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen zu bezahlen.
Änderungen wie Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert), Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe und so weiter), Halterwechsel, Kontrollschildmutationen müssen bei der Gemeindepolizei gemeldet werden.