Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, muss die Haltung sowie der Verlust eines Hundes bis spätestens 27. Januar 2023 der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Anfang Februar 2023 werden die Hunderechnungen für die Gebühr des Jahres 2023 an alle Hundehalter versendet.

Wenn man seinen Hund weggegeben hat oder das Tier verstorben sein sollte, soll man dies bis spätestens 27. Januar 2023 der Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail melden.

Sollte man dies bereits gemeldet haben, muss man sich nicht mehr mit der Gemeinde in Verbindung setzen.

Änderungen in der Hundehaltung sind auch Amicus mitzuteilen

Die Hundehalter werden gebeten, auch die zentrale Hundedatenbank Amicus über den Verbleib des Hundes zu informieren.

Damit hilft man, unnötige Rechnungsstellungen zu verhindern, und man erspart sich die entsprechenden Umtriebe.

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