Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu kürzen.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Gemeinde bittet die Hauseigentümer beziehungsweise die Hauswarte, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie, beziehungsweise die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.

Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass eine gute Übersicht gewährleistet bleibt.

Gemäss § 42 des Strassenreglementes dürfen das Lichtraumprofil der Verkehrslage, die Strassenbeleuchtungen und die notwendigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Privateinfahrten nicht durch Bepflanzungen, Einfriedungen et cetera beeinträchtigt werden.

Kontrollen durch Aussendienstmitarbeiter

Wird ein zu diesen Vorschriften im Widerspruch stehender Zustand auf Anweisung des Gemeinderates nicht beseitigt, kann dieser die Beseitigung zu Lasten des Fehlbaren selbst anordnen.

Bei Kontrollen durch Aussendienstmitarbeiter wird immer wieder festgestellt, dass Pflanzen aus Grundstücken in das Lichtraumprofil der Strasse oder des Weges hineinragen.

Neben der Gefährdung der Verkehrssicherheit wird dadurch auch der Strassenunterhalt mit der Wischmaschine beeinträchtigt.

Unkraut verursacht Belagsschäden

Das sich so bildende Unkraut gilt als Feind der Strassenränder, das eindringende Wasser und entstehendes Eis im Winter lassen Schäden am Belag und den Randsteinen aufkommen, deren Instandstellung Kosten verursacht.

Frühere Unkraut-Bekämpfungsmethoden (mit Gift) stellen heute eine Umweltsünde dar.

Die Wischmaschine ist mit einem speziellen Stahlbesen ausgerüstet, der die Strasse bis zum Rand reinigt und Unkraut entfernt.

Der Strassenunterhalt muss möglich sein

Sie hat jedoch gegen folgende «Behinderungen» zu kämpfen: Sträucher und Bäume, welche die Maschine «kratzen», Pflanzen, die sich um den Besen schlingen, sowie «Geschützte» Nährbodendepots.

Die Gemeinde ersucht daher die Hauseigentümer beziehungsweise die Hauswarte, ihre Pflanzen, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass der Strassenunterhalt gewährleistet und die Verkehrssicherheit garantiert ist.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserFüllinsdorf