

Füllinsdorf informiert zu den Gemeindesteuern 2022

Die Vorausrechnungen für das Jahr 2022 sind im Februar 2022 an alle Steuerpflichtigen in Füllinsdorf verschickt worden. Steuerpflichtige, welche keine Vorausrechnung erhalten haben, können sich bei der Steuerabteilung melden. Die Vorausrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der letzten definitiven Veranlagung (Bemessungsjahr 2020).
Falls durch eine Veränderung der persönlichen oder familiären Verhältnisse im laufenden Jahr 2022 grössere Abweichungen in Bezug auf das steuerbare Einkommen oder Vermögen zu erwarten sind, steht es den Steuerpflichtigen selbstverständlich frei, die Vorauszahlung nach eigenem Ermessen anzupassen.
Die Gemeindesteuer 2022 am 30. September 2022 fällig
Einzahlungsscheine können telefonisch, per E-Mail oder online über die Webseite der Gemeinde bestellt werden. Fällig wird die Gemeindesteuer 2022 am 30. September 2022. Bei Zuzug ab 1. Oktober werden die Steuern am 31. Dezember 2022 fällig. Auf Steuerbeträgen, die vor dem Verfalltermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins von 0,2 Prozent gewährt.
Andererseits wird auf dem geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Oktober 2022 ein Verzugszins von 5 Prozent belastet, welcher allerdings entfällt, wenn die provisorische Vorausrechnung vollständig und fristgerecht bezahlt und eine eventuelle Differenz nach Erhalt der definitiven Gemeindesteuerrechnung innert 30 Tagen beglichen wird.