Wie die Gemeinde Füllinsdorf berichtet, kommt es immer wieder das sich Hundehalter nicht um die Entsorgung des Hundekots kümmern.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Leider muss in Füllinsdorf immer wieder festgestellt werden, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners liegen lassen.

Gemäss Hundereglements vom 3. Dezember 2018 sind Hundehalter zur Beseitigung des Kots ihres Hundes auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet.

Für die Entsorgung stehen an etlichen Standorten in der Gemeinde speziell dafür vorgesehene Behälter zur Verfügung.

Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen

Hundehalter werden gebeten, vor allem an ihre Mitmenschen, welche ungern in solche Hinterlassenschaften treten oder diese von ihrem Grundeigentum entfernen müssen, zu denken.

Die Gemeinde dankt denjenigen Hundebesitzer, welche sich korrekt und verantwortungsvoll verhalten und die Hundekot-Beseitigungspflicht einhalten.

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