Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, ist für das Aufstellen von Containern und Festzelten eine Baubewilligung erforderlich.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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In den letzten Jahren wurden an diversen Orten in der Gemeinde Füllinsdorf Container oder Zelte aufgestellt.

Aus diesem Grund möchte die Gemeinde die Einwohner darüber in Kenntnis setzen, welche gesetzlichen Bestimmungen für Partyzelte und Container gelten.

Für das Stellen eines Containers ist in jedem Fall eine kantonale Baubewilligung einzuholen, auch wenn dafür kein Fundament erforderlich ist.

Zudem müssen beheizte Container die Anforderungen der kantonalen Energiegesetzgebung einhalten.

Saisonal aufgestellte Partyzelte brauchen keine Bewilligung

Das Stellen eines Zeltes (Party-/Festzelt) erfordert dann keine Baubewilligung, wenn es nur saisonal gestellt wird.

Bleibt ein Festzelt ganzjährig aufgestellt, ist eine Baubewilligung einzuholen.

Ein freistehendes Festzelt, welches die Maximalmasse von 12 Quadratmeter Grundfläche und 2,50 Meter Höhe nicht überschreitet, kann mittels Kleinbaugesuch von der Gemeinde bewilligt werden.

Prüfung durch die Bauverwaltung

Die Bauverwaltung prüft die bestehenden Objekte in der Gemeinde auf eine Baubewilligung und wird andernfalls ein nachträgliches Baugesuch einfordern.

Die Bauverwaltung steht beratend zur Seite. Termine zur Beratung sind telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

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