

Die Grube Bruderhalde in Frenkendorf soll aufgewertet werden

Das Forstrevier Schauenburg plant die Aufwertung der Grube Bruderhalde, Naturobjekt J1 gemäss Zonenvorschriften Landschaft.
Als Hauptmassnahmen zur Gebietsaufwertung sind die Entfernung der noch vorhandenen Bestockung, der Bau von zwei Weihern, die Bepflanzung mit heimischen Gehölzen, das Anbringen eines Lattenzauns sowie die Pflege für die nachfolgenden Jahre vorgesehen.
Zielarten, die durch die Aufwertungen gefördert werden, sind die Geburtshelferkröte (Glögglifrosch), die Mauereidechse und die Ringelnatter.
Der Gemeinderat ist zuständig für die Baubewilligung
Die Bürgergemeinde als Grundeigentümerin hat bei der Einwohnergemeinde das für den Waldstandort vorgesehene Gesuch für nichtforstliche Kleinbauten eingereicht.
Der Bau nichtforstlicher Kleinbauten bedarf der Baubewilligung gemäss der kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzgebung sowie der Ausnahmebewilligung gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG).
Der Gemeinderat ist zuständig für die Baubewilligung. Die Ausnahmebewilligung darf nur im Einvernehmen mit dem Forstamt erteilt werden.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nummer 161 vom 19. Juni 2023 die Aufwertung der Grube Bruderhalde genehmigt.
Die öffentliche Auflagefrist läuft
Das Amt für Wald beider Basel hat gegen die nichtforstliche Kleinbaute keine Einwände erhoben.
Die beschlossenen Unterlagen werden in der Zeit der öffentlichen Auflagefrist vom 3. Juli 2023 bis 12. Juli 2023 auf der Bauverwaltung Frenkendorf aufgelegt.
Diese können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden: Montag von 8 bis 18.30 Uhr und Dienstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Gegen den Entscheid des Gemeinderates für diese Bewilligung kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.