Wie die Gemeinde Füllinsdorf schreibt, erinnern die Gemeindepolizei und die Feuerwehr an die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuerwerk.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf.
Die Schule Dorf in Füllinsdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Grundsätzlich sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen eingehalten werden. Man sollte immer zuerst die Gebrauchsanweisung lesen und sich an die angegebenen Sicherheitsabstände sowie die Altersbegrenzung halten.

Des Weiteren sollte immer wenn möglich ein Eimer mit Wasser bereitstehen. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen. Die Feuerwerksraketen dürfen nur aus gut verankerten Röhren abgefeuert werden.

Insbesondere am 1. August 2002 sollten die Einwohner ihre Fenster schliessen und die Storen einziehen – Raketen und andere Flugkörper könnten sich verirren. Wo Feuerwerk verkauft und abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August erlaubt

Feuerwerk muss vor Funkenwurf geschützt sein. Von Experimenten mit Feuerwerk wird abgeraten und das Feuerwerk muss bis zum Erlöschen unter Kontrolle gehalten werden.

Bei fehlerhafter Zündung soll man unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes die Feuerwerkskörper zwischen 15 bis 20 Minuten stehen lassen. Jeder verursachte Abfall muss korrekt entsorgt werden.

Sollte es trotz Sicherheitsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, dann alarmiert man umgehend die Notrufnummer. Das Abbrennen von Feuerwerk ist gemäss Polizeireglement nur am 1. August 2022 erlaubt.

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