Wie die Gemeinde Russikon bekannt gibt, hat sie auf gemeindeeigenen Anlagen Schilder gegen Lärmbelästigungen, Vandaleakte und Littering angebracht.
Blick auf die Gemeinde Russikon im Zürcher Oberland.
Blick auf die Gemeinde Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im März 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund der zunehmenden Lärmbelästigungen, Vandaleakte und Littering auf Anlagen der Ge­meinde Russikon gerichtliche Verbote zu erlassen.

Die Gesuche wurden umgehend eingereicht. Nun konnten die Schilder gesetzt werden und gelten für folgende Anlagen: Schulanlage Wettstein und Sunneberg, Gelände der reformierten Kirche, Kindergärten Rosengasse und Neuwiese, Sportplatz Tüfiwis, Friedhof Zelgli, Mehrzweckanlage Riedhus und Schulanlage Madetswil.

Auf den Anlagen herrscht Rauch­- und Alkoholverbot

Der Gemeinderat hat für die Verbote einen Kredit von 20‘240 Franken bewilligt. Die abgerechneten Kosten belaufen sich auf 18‘446,15 Franken.

Grundsätzlich gelten auf den Anlagen ein Rauch­verbot sowie ein Verbot für den Konsum von Alko­hol und Drogen.

Unberechtigten ist das Begehen und Befahren der Anlagen von 22 bis 6 Uhr verboten.

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