

Russikon: Verzicht auf Mehrwertausgleich nicht genehmigt

Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beantragt, auf Planungsvorteile, die durch Auf- und Umzonung entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) zu erheben.
Die Freifläche sollte auf 1200 Quadratmeter sowie die Mehrwertabgabe auf 40 Prozent des um 100‘000 Franken gekürzten Mehrwerts festgelegt werden.
Anlässlich der Versammlung wurde beantragt, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten.
Die Stimmberechtigten sind diesem Änderungsantrag gefolgt und haben entschieden, keine kommunale Mehrwertabgabe einzuführen.
Kanton lehnt den Verzicht auf Mehrwertausgleich ab
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Verzicht auf die Erhebung eines kommunalen Mehrwertausgleichs aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht genehmigt.
Die entsprechende Verfügung lag öffentlich auf. Mit einer erneuten Vorlage zur Einführung einer Mehrwertabgabe wird vorläufig zugewartet. Die Einführung hat bis spätestens 2025 zu erfolgen.