Wie die Gemeinde Russikon schreibt, hat die Baudirektion des Kantons Zürich den beantragten Verzicht auf den Mehrwertausgleich nicht genehmigt.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beantragt, auf Planungsvor­teile, die durch Auf- und Umzonung entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne des Mehrwertaus­gleichsgesetzes (MAG) zu erheben.

Die Freifläche sollte auf 1200 Quadratmeter sowie die Mehrwertabgabe auf 40 Prozent des um 100‘000 Franken gekürzten Mehrwerts festgelegt werden.

Anlässlich der Ver­sammlung wurde beantragt, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten.

Die Stimmbe­rechtigten sind diesem Änderungsantrag gefolgt und haben entschieden, keine kommunale Mehr­wertabgabe einzuführen.

Kanton lehnt den Verzicht auf Mehrwertausgleich ab

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Ver­zicht auf die Erhebung eines kommunalen Mehr­wertausgleichs aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des Bewilligungsver­fahrens nicht genehmigt.

Die entsprechende Ver­fügung lag öffentlich auf. Mit einer erneuten Vorlage zur Einführung einer Mehrwertabgabe wird vorläufig zugewartet. Die Einführung hat bis spä­testens 2025 zu erfolgen.

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