Wie die Gemeinde Fehraltorf informiert, kostet ab dem 1. Januar 2024 die Grundgebühr für Wohneinheiten 57 Franken, anstatt wie bisher 96 Franken.
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH).
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Fehraltorf hat mit Beschluss vom 5. April 2023 das Gebührenreglement mit den Kehrichtgrundtarifen und Abfalltgebühren per 1. Januar 2024 neu festgesetzt.

Die Kehrichtgebühren werden kostendeckend festgelegt und setzen sich aus Grundgebühren sowie zusätzlichen verursachergerechten Abfallgebühren zusammen.

Die Grundgebühr für Wohneinheiten kostet 57 Franken (alt 96 Franken) und die Grundgebühr für Gewerbe und Industrie 43 Franken (alt 79 Franken).

Die Kehrichtabfuhr wird auch güstiger. Die genauen Details dazu finden sich auf der Gemeindewebseite.

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