Wie die Gemeinde Hittnau berichtet, können anspruchsberechtigte Personen noch bis zum 31. März 2022 bei der SVA Zürich ein Gesuch zur Verbilligung einreichen.
Blick auf die Gemeinde Hittnau im Zürcher Oberland.
Blick auf die Gemeinde Hittnau im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Es ist nicht zu spät. Wer bis jetzt keine Prämienverbilligung 2021 erhalten hat, kann noch bis zum 31. März 2022 einen Antrag bei der SVA Zürich einreichen.

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Nachmeldung für die Prämienverbilligung bis zum 31. März 2022 möglich

Wer bis jetzt keine Prämienverbilligung 2021 erhalten hat, kann noch bis zum 31. März 2022 einen Antrag einreichen. Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich können Kundinnen und Kunden rasch selber prüfen, ob sie möglicherweise Anspruch haben.

Das Resultat gibt Antwort, ob es sich lohnt, den Antrag auszufüllen. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der SVA Zürich einzusehen.

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