

Pfäffikon
Gemeinde Fehraltorf erinnert an Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Fehraltorf informiert, müssen die Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 zum Schutz der Tiere am Waldrand an der Leine geführt werden.

Ad
Die Leinenpflicht für Hunde gilt jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli. Sie dient dazu, die Wildtiere zu schützen.
Während dieser Zeit müssen die Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert.
Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Ad
Ad