

Ersatzwahl Präsidium der evang.-ref. Kirchenpflege in Russikon

Auf sein Gesuch hin wurde Heiner Meili durch die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon als Präsident der evang.-ref. Kirchenpflege Russikon entlassen. Es ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Russikon unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 31. August 2021 an die Gemeinderatskanzlei, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, einzureichen.
Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:
a) für vorgeschlagene Personen:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Russikon ab dem 18. Altersjahr.
b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.
Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Gemeinderatskanzlei oder per Mail an info[@]russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.