

Der Gebührentarif von Russikon wird umfassend angepasst

Die Anpassungen betreffen einerseits die Baukontrollgebühren sowie die Kanzlei und allgemeine Verwaltungsgebühren im Schulwesen.
Andererseits werden die Einbürgerungsgebühren reduziert. Mit der neuen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat abschliessend für die Einbürgerungen zuständig.
Dadurch entfällt die aufwendige und kostenintensive Bearbeitung solcher Gesuche zuhanden der Gemeindeversammlung.
Publikationskosten des Zürcher Oberländers entfallen
Die bisherigen Einbürgerungsgebühren sind nicht mehr gerechtfertigt beziehungsweise entsprechen nicht mehr dem Kostendeckungsprinzip.
Dieses besagt, dass der gesamte Gebührenertrag die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf.
Da zudem per 1. April 2023 die Webseite der Gemeinde Russikon als amtliches Publikationsorgan gilt, entfallen die Publikationskosten des Zürcher Oberländers für solche Einbürgerungen.